Offene Handelsgesellschaft (OHG)



Die Offene Handelsgesellschaft (OHG) ist eine Rechtsform für Unternehmen, die aus mindestens zwei Personen besteht, die gemeinsam ein Handelsgewerbe betreiben. Die OHG ist eine Personengesellschaft und ähnlich wie die GbR eine unkomplizierte und flexible Form der Zusammenarbeit.

Gründung einer OHG

Die Gründung einer OHG erfolgt durch einen Gesellschaftsvertrag, der in der Regel schriftlich abgeschlossen wird. Im Gesellschaftsvertrag müssen die Namen der Gesellschafter, der Zweck der Gesellschaft, die Höhe der Einlagen und der Gewinnverteilung festgelegt werden. Die Einlagen können in Form von Geld, Sachwerten oder Arbeitsleistungen erbracht werden.

Kosten bei Neugründung

Bei der Gründung einer OHG fallen ähnliche Kosten an wie bei der Gründung einer GbR. In der Regel müssen die Gründer für die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags sowie für Eintragungen ins Handelsregister und mögliche Beratungs- und Rechtsanwaltskosten aufkommen.

Die genauen Kosten hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Höhe des Stammkapitals, den Kosten des Notars und der Kosten für die Eintragung ins Handelsregister. Die Kosten können zwischen einigen hundert bis mehreren tausend Euro liegen.

By the way

Grundsätzlich gibt es keine Pflicht, bei der Gründung einer OHG zum Gewerbeamt zu gehen, da es sich bei der OHG um eine Personengesellschaft und nicht um ein Gewerbe handelt. Allerdings kann es je nach Art des Geschäfts und der Tätigkeit erforderlich sein, eine Gewerbeanmeldung vorzunehmen. Wenn beispielsweise eine OHG eine gewerbliche Tätigkeit ausübt, wie beispielsweise den Betrieb eines Einzelhandelsgeschäfts oder einer Handwerksfirma, ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich. In solchen Fällen muss die OHG zum Gewerbeamt gehen und das Gewerbe anmelden. Es empfiehlt sich daher, im Vorfeld zu prüfen, ob eine Gewerbeanmeldung erforderlich ist.

Es gibt jedoch andere Stellen, bei denen Sie sich auf jeden Fall melden müssen. Wenn Sie beispielsweise eine OHG mit einem Handelsregistereintrag gründen möchten, müssen Sie sich an das zuständige Amtsgericht wenden. Dort müssen Sie einen Antrag auf Eintragung ins Handelsregister stellen und eine Gebühr entrichten. Außerdem müssen Sie einen Notar aufsuchen, um den Gesellschaftsvertrag zu beurkunden. Die Kosten für den Notar hängen von der Höhe des Stammkapitals ab und können mehrere hundert Euro betragen. Es ist auch ratsam, einen Steuerberater hinzuzuziehen, um die steuerlichen Aspekte der Gründung zu berücksichtigen. Diese Kosten können je nach Umfang der Beratung variieren.

Rechte und Pflichten der Gesellschafter

Jeder Gesellschafter einer OHG hat das Recht, an Entscheidungen und der Gewinnverteilung teilzunehmen. Jeder Gesellschafter haftet auch persönlich für Schulden und Verpflichtungen der OHG. Dies bedeutet, dass jeder Gesellschafter mit seinem gesamten Vermögen haftet. Daher sollten sich die Gesellschafter über die Aufgabenverteilung und Verantwortlichkeiten im Vorfeld einig sein.

Gewinnverteilung

Die Gewinnverteilung in einer OHG erfolgt nach den im Gesellschaftsvertrag vereinbarten Anteilen. Wenn nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Gewinnverteilung in der Regel zu gleichen Teilen.

Steuerliche Aspekte

Eine OHG ist steuerlich transparent. Das bedeutet, dass die Gewinne und Verluste der Gesellschaft auf die Gesellschafter aufgeteilt und von diesen in ihrer individuellen Steuererklärung angegeben werden müssen. Die OHG selbst ist nicht steuerpflichtig.

Auflösung der OHG

Eine OHG kann durch Auflösung oder Ausschluss eines Gesellschafters aufgelöst werden. Die Auflösung muss schriftlich vereinbart werden. Im Falle einer Auflösung erfolgt die Liquidation und die Verteilung des Vermögens entsprechend der Vereinbarungen im Gesellschaftsvertrag.

Vor- und Nachteile einer OHG

Die Offene Handelsgesellschaft bietet verschiedene Vor- und Nachteile für Unternehmer und Gründer. Ein Vorteil ist, dass die Gründung einer OHG vergleichsweise einfach und unkompliziert ist. Zudem können OHGs in der Regel einfacher Kredite aufnehmen als andere Personengesellschaften.

Ein Nachteil der OHG ist, dass jeder Gesellschafter für Schulden und Verpflichtungen der OHG persönlich haftet. Das bedeutet, dass jeder Gesellschafter mit seinem Privatvermögen für Schulden und Verpflichtungen der OHG haftet. Daher sollten die Gesellschafter die Risiken im Vorfeld sorgfältig abwägen.

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