VerpackG – Deutsches Verpackungsgesetz erklärt



Das VerpackG – Was ist das und was bedeutet es für Unternehmen?

Das Verpackungsgesetz (VerpackG) ist eine deutsche Vorschrift, die dazu dient, die Umweltbelastung durch Verpackungsmaterialien zu reduzieren und zu vermeiden. Das Gesetz gilt für alle Unternehmen, die in Deutschland Verpackungen in den Verkehr bringen. Dazu zählen sowohl Hersteller von Verpackungen als auch Unternehmen, die Waren in Verpackungen vertreiben.

Das VerpackG hat das Ziel, die Menge an Verpackungsabfällen zu verringern und die Verwertung von Verpackungsabfällen zu fördern. Hierzu müssen Unternehmen, die Verpackungen in den Verkehr bringen, bestimmte Vorgaben erfüllen.

Eine wichtige Anforderung ist die Registrierung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR). Die Registrierung muss jährlich erfolgen und dient dazu, sicherzustellen, dass Unternehmen ihren Verpflichtungen nachkommen. Zudem müssen Unternehmen eine Lizenz bei einem Dualen System beantragen, das die Verpackungsentsorgung übernimmt.

Das VerpackG schreibt außerdem vor, dass Verpackungen möglichst ressourcenschonend und umweltfreundlich gestaltet sein sollten. Hierzu gibt es verschiedene Vorgaben, wie beispielsweise die Verwendung von Recyclingmaterialien oder die Vermeidung von schädlichen Stoffen.

Für Unternehmen, die gegen das VerpackG verstoßen, können hohe Bußgelder und Strafen drohen. Daher ist es wichtig, die Vorgaben des Gesetzes einzuhalten und sich rechtzeitig zu registrieren sowie eine Lizenz bei einem Dualen System zu beantragen.

VerpackG allein reicht nicht aus: Was Onlinehändler über Verpackungsregelungen in anderen EU-Ländern wissen sollten

Als Onlinehändler mit Warenverkehr in der EU ist es wichtig, nicht nur über die Verpackungsregelungen in Deutschland informiert zu sein, sondern auch darüber, welche Verpflichtungen in anderen EU-Ländern gelten. Viele Länder setzen eine Registrierung am dem ersten Paket voraus.

In Frankreich gibt es beispielsweise das “Loi sur la Transition Energétique pour la Croissance Verte” (TECV), welches ähnliche Vorschriften wie das deutsche VerpackG enthält. Unternehmen müssen eine Abgabe auf Verpackungen zahlen und Recyclingziele erreichen. Zusätzlich müssen seit Januar 2021 alle Verpackungen mit einem Logo gekennzeichnet werden, welches anzeigt, ob sie recycelbar oder nicht recycelbar sind.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es für Onlinehändler in anderen EU-Ländern ähnliche Verpflichtungen wie im deutschen VerpackG gibt. Es ist wichtig, sich über die spezifischen Vorgaben und Regeln in jedem Land zu informieren und diese einzuhalten, um Strafen und Bußgelder zu vermeiden.

Gibt es Freigrenzen für kleinere Unternehmen?

In Deutschland und Österreich müssen Onlinehändler für ihre Verpackungen grundsätzlich ab dem ersten Paket eine Lizenzierung vornehmen und sich bei einem Dualen System registrieren.
In einigen anderen Ländern gilt die gleiche Voraussetzung, jedoch können hier Pauschalen für Kleinstmengen in Anspruch genommen werden.
Wiederum in anderen Ländern gibt es Bagatell- und Freigrenzen die in Anspruch genommen werden können.
Eine hilfreiche Seite, auf dieser man für die einzelnen EU Länder die Verpflichtungen überprüfen kann, ist Verpackungslizenz24.

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